Verhandlungsführung
Durch eine konsequente und gezielte Verhandlungsführung durch den Rechtsanwalt kann ein Interessensausgleich erreicht werden, durch den sich widersprechende Bedürfnisse von zwei oder mehreren Parteien mit Hilfe von Kommunikation und Strategie ausgeglichen werden können.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Mut und Kampfgeist allein führen jedoch oft nicht zum Ziel, wenn Sie ohne Strategie in eine Verhandlung gehen, haben Sie meist schlechte Karten – vor allem, wenn Sie auf einen „Gegner“ mit ausgefeilter Taktik, psychologischem Gespür und rhetorischen Fertigkeiten treffen.
"Der Verhandler sollte so biegsam sein wie eine Weide und so hart wie ein Fels. Er muss schnell und fähig sein, ein guter Zuhörer, höflich und angenehm. Er sollte sich nicht als gewitzt darstellen, noch sollte er so streitbar sein, dass er bei seiner Argumentation geheime Informationen preisgibt. Vor allem muss er genug Selbstbeherrschung besitzen, um der Versuchung zu widerstehen, schneller zu sprechen, als er seine Gedanken zu formulieren imstande ist. Der Verhandler muss die Geduld eines Uhrmachers besitzen und frei von persönlichen Vorurteilen sein." So beschrieb François de Caillère schon im Jahr 1716 in "The Art of Diplomacy", was einen versierten Verhandlungspartner ausmacht. Daran hat sich nichts geändert.
Der Anwalt kann für Sie persönlich oder Ihr Unternehmen beauftragt werden jede Art von Verhandlungen mit Partnern oder Gegnern zu führen. Häufig ist es von Vorteil, wenn solche Verhandlungen durch einen objektiven Dritten geführt werden, da so mehr Objektivität gewährleistet, unnötige Emotionen vermieden und vor allem externer Sachverstand in die Verhandlungen eingebracht wird.
Zudem vermittelt der Rechtsanwalt am Verhandlungstisch erfahrungsgemäß gleichermaßen Vertrauen wie Respekt auf der Gegenseite. Inhaltliche Schranken sind dem Anwalt als Unterhändler grundsätzlich nicht gesetzt.
Der beauftragte Anwalt versucht dabei, das Beste in Ihrem Interesse zu erreichen und Sie schon im Voraus vor nachteiligen Regelungen zu bewahren. Verhandlungen mit ausländischen Partnern können für Sie auch in fremden Sprachen (Englisch, Russisch und Türkisch) geführt werden.
Die anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich insbesondere auf folgende Gebiete:
- außergerichtlichen Streitbeilegung
- Moderation von Gesprächen zur einvernehmlichen Streitschlichtung
- Leitung von Verhandlungen
- faires Verfahren
















